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News

12 Mrz

Möglichkeit zur Sofortabschreibung von Computerhardware und Software

Die Finanzverwaltung verkürzte jüngst die zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computer Hardware und Software. Was das konkret bedeutet? Sich digital bis an die Zähne zu bewaffnen war noch nie einfacher.

Neue Nutzungsdauer

Im Rahmen der neuen Corona-Hilfsmaßnahmen wurde eine weitreichende Förderung der Digitalisierung beschlossen. Neben staatlichen Subventionierungsmöglichkeiten von Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe lll, wurde nun auch die zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computer Hard- und Software verkürzt. Statt der üblichen 3-5 Jahre, kann zukünftig optional eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Kosten für Computerhardware und Software können dadurch im Jahr der Anschaffung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die Regelung soll Unternehmen bei der Einrichtung von Homeofficeplätzen und der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung unterstützen.

Für welche Hard- und Software gilt dies?

Die Begriffe Computer Hard- und Software sind weit ausgelegt und umfassen

a.) Hardware

  • Computer,
  • Desktop-Computer,
  • Notebook-Computer (wie z.B. Tablet, Slate, oder mobiler Thin-Client),
  • Desktop-Thin-Client,
  • Workstation,
  • mobile Workstation,
  • Small-Scale-Server,
  • Dockingstation,
  • externes Netzteil,
  • Peripherie-Geräte (wie z.B. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset),
  • externe Speicher (Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Stick, Streamer),
  • Ausgabegeräte (wie z.B. Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher, Monitor oder Display), sowie
  • Drucker (Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker).

b.) Software

Unter Software definiert das Bundeministerium für Finanzen jegliche Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Hierzu zählen auch individuell abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Ab wann gilt dies?

Die neue Regelung ist anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden. Für frühere Wirtschaftsjahre gelten demnach noch die bisher geltenden Vorschriften.

 

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07 Dez

Land in Sicht!

 

 

Sie haben es vielleicht in den vergangenen Monaten gemerkt: Das Geschäft brummt. Die Zahl der Mandanten hat in einem Maße zugenommen, dass wir neue Anfragen oftmals schweren Herzens ablehnen mussten. Für Ihr Vertrauen in unsere Dienste möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Als ich mich vor über 10 Jahren in die Selbstständigkeit gewagt habe, habe ich in meinen kühnsten Träumen nicht mit dieser Entwicklung gerechnet.

Leider hat, bedingt durch das schnelle Wachstum, in vergangener Zeit die Bearbeitungszeit einzelner Aufträge zugenommen. Mitunter haben wir Bearbeitungszeiten benötigt, die Sie sonst vielleicht nur vom Finanzamt kennen. Dies entspricht nicht meiner Vorstellung von moderner und kundennaher Beratung. Deswegen habe ich mich seit einiger Zeit nach Verstärkung umgesehen. Wichtig war es mir dabei, nicht nur einen kompetenten Partner ins Haus zu holen, sondern jemanden, der meine Unternehmensphilosophie („Wir sprechen Deutsch, Englisch, Tacheles und tragen niemals Cord-Sakko“) teilt.

Nun bin ich fündig geworden. Auf der Baustelle würde man sagen: „Passt wie Arsch auf Eimer.“ Ich freue mich, dass Bernhard Bröhl ab dem 1. Januar 2017 als Partner in meine Kanzlei einsteigt. Bernhard hat in den vergangenen Jahren für zwei führende Großkanzleien gearbeitet und in steuerrechtlichen Fragen namenhafte Unternehmen betreut.

Wir kennen uns seit vielen Jahren, haben gemeinsam die Ausbildung zum Steuerfachangestellten und nach dem BWL-Studium gemeinsam unser Steuerberaterexamen absolviert. Bernhard hat anschließend noch einen Wirtschaftsprüfer draufgesattelt, was mir meine Frau zu Recht untersagt hat. Bernhard und ich haben über die Jahre immer wieder mal gemeinsam gearbeitet und dabei festgestellt, dass wir innerhalb der Branche – aber auch mit Blick auf das Leben und über den Tellerrand – ähnliche Vorstellungen, Schwerpunkte und Ziele haben.

Ich freue mich sehr, Bernhard in vielen gemeinsamen Gesprächen überzeugt zu haben, den Wechsel in die Bonner Südstadt, in meine Kanzlei, anzutreten.

Fortsetzung folgt…

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