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Geschäftsführer-Gehalt: Wieviel Geld darf ich mir auszahlen?
Wie hoch darf eigentlich ein Geschäftsführer-Gehalt sein?
Du bist Inhaber und Geschäftsführer Deiner eigenen Kapitalgesellschaft und stellst Dir diese Frage? Dann könnte dieser Blogartikel genau das Richtige für Dich sein.
Faktoren, die bei der Bemessung des Gehalts eine Rolle spielen
Zunächst ist es wichtig, die Sachlage nicht nur durch die Steuerbrille zu betrachten.
Es kann viele weitere Faktoren geben, die Du bei der Bemessung Deines Gehaltes berücksichtigen solltest. Diese könnten zum Beispiel folgende sein:
- Sozialversicherung
- Krankenversicherung
- Elterngeld
Aus steuerlicher Perspektive wiederum spielt das Finanzamt eine entscheidende Rolle, denn in Betriebsprüfungen wird häufig der sogenannte Fremdenvergleich angestellt, um zu untersuchen, ob Deine Auszahlung auch marktgerecht ist und keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Als Gradmesser können hier folgende Faktoren für Dich sowie den Betriebsprüfer entscheidend sein:
- Deine Branche
- Die Größe Deiner Kapitalgesellschaft
- Die Zahl deiner Angestellten
- Deine jährliche Performance
Mögliche Handlungsempfehlungen
Oft empfehlen wir unseren Mandanten, sich in Form einer Tantieme eine Erfolgsbeteiligung auszahlen zu lassen, die sich i. d. R. am Gewinn oder Umsatz Deiner Kapitalgesellschaft orientiert. Wichtig hier: Auch diese ist an eine Reihe formaler Voraussetzungen gebunden und muss sich in einem angemessenen Rahmen bewegen, der zunächst sorgfältig abgesteckt werden sollte.
Alternativ zur Tantieme kann auch eine Gewinnausschüttung getätigt werden, die sich unter bestimmten Bedingungen gesondert besteuern lässt. Hieraus lässt sich ein Steuervorteil ableiten, der Dir wiederum in Form eines Gehaltes zugutekommen kann.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass es die eine Antwort auf die Frage „Wie hoch darf mein Gehalt eigentlich sein?“ niemals geben wird, denn wie in den meisten steuerlichen Angelegenheiten kommt es auch hier auf den Einzelfall an.
Du hättest deinen Fall gern durch uns geprüft oder hast sonstige Anliegen?