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Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 in einem Urteil beschlossen, dass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. 

Bisher sind nur bestimmte Berufsgruppen und Branchen gesetzlich verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren. Hierzu zählen geringfügig Beschäftigte und Branchen wie das Baugewerbe oder die Gastronomie.

Das Urteil des BAG betrifft im Zweifel alle Arbeitnehmer in Deutschland. Dies sind rund 45 Millionen Beschäftigte. Bisher arbeiten viele davon in einem sogenannten Vertrauensarbeitszeitmodell. 

Diskussion über das Urteil des BAG

Hauptargument für die Zeiterfassung ist der Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung. Ein Gegenargument ist die erhöhte Kontrolle von Arbeitnehmern. Arbeitgeber kritisieren den Beschluss unter anderen auch aufgrund des bürokratischen Mehraufwands, der hieraus entsteht.

Wie soll die Arbeitszeiterfassung aussehen?

Noch bestehen keine genauen Angaben dazu, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht zumindest vor, dass das System nachvollziehbar und fälschungssicher ist. 

Ab wann gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Offiziell gilt die Pflicht bereits, dennoch existiert bisher noch kein Gesetz, das verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen vorgibt. Damit besteht auch noch keine Klarheit über genaue Pflichten und Sanktionsmechanismen. Dennoch ist dies kein Grund für Unternehmen sich zurückzulehnen. Nach dem Urteil des BAG ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis die Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Wir empfehlen Unternehmen sich bereits jetzt nach geeigneten Systemen für die Zeiterfassung ihrer Mitarbeiter umsehen.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung als Chance für Unternehmen

Natürlich bedeutet das BAG-Urteil zunächst einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Zeiterfassungssysteme müssen evaluiert und eingeführt werden. Hierfür werden Zeit und Budget benötigt. 

Auf der anderen Seite bedeutet die Implementierung einer digitalen Zeiterfassung mittels intelligenter Tools aber auch Zeiteinsparungen auf operativer Ebene. Überstunden, Krankheits- und Urlaubstage werden automatisch sowie fehlerfrei ausgerechnet. 

Besonders entscheidend aus unserer Sicht ist zudem das Aufdecken von Ineffizienzen, die durch Zeiterfassungssysteme erst sichtbar werden. Zeiten auf einzelne Projekte und Kunden zu buchen, macht diese besser auswertbar und hebt Optimierungspotenzial für Dein Business. Du steuerst Dein Unternehmen weniger aus dem Bauch heraus, sondern hast durch die Neuanforderungen valide Zahle vorliegen. In solchen Erkenntnissen liegt erfahrungsgemäß mehr Potenzial als in jedem Steuertipp. 

Man kann sich nun also entweder über den bald anstehenden Mehraufwand ärgern oder aber den Mehrwert dessen, was ohnehin getan werden muss, erkennen und ausschöpfen.

Beim Aufsetzen einer digitalen Lösung zur Zeiterfassung beraten wir Euch gern. Selbstverständlich bilden wir dabei auch die eben genannten Controlling Aspekte ab und berücksichtigen entsprechende Schnittstellen, damit Dein Business langfristig profitiert.

Du willst mehr zu diesem Thema erfahren oder benötigst Unterstützung?

Vereinbare jetzt gleich ein unverbindliches Kennenlernen.

Tel: 0228 763 789 - 10