Jetzt unverbindliches Beratungs-gespräch vereinbaren

pbp_logo
  • HOME
  • NEXT LEVEL
        • NEXT LEVEL
        • Next Level Accounting – Video

          Next Level Accounting
        • Steuerberatung
        • Wirtschaftsprüfung
        • Unternehmensberatung
  • ÜBER UNS
        • TEAM
        • JOBS
        • HONORAR
        • AKTUELLES

          News und Infos aus der Kanzlei

        • Neueste Beiträge

          • Steuerschmankerl aus dem Jahressteuergesetz für Gebäudeabschreibung und Photovoltaik
          • 10 Fragen an Carina
          • 10 Fragen an Alex
  • PODCAST
  • KONTAKT

  • +49 228 763 789 0
  • KONTAKT

Die Partnerschaft für
NEXT LEVEL ACCOUNTING
in Bonn

pbpartners

PELZER BROEHL

Partnerschaft mbB

Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft

Steuerberatungs-Gesellschaft

PRINZ-ALBERT-STRASSE 13

53113 BONN

TEL: +49 228 763 789 0

MAIL@PBPARTNERS.DE
Logo DITAX AG Partner

blog

20 Okt

Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 in einem Urteil beschlossen, dass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. 

Bisher sind nur bestimmte Berufsgruppen und Branchen gesetzlich verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren. Hierzu zählen geringfügig Beschäftigte und Branchen wie das Baugewerbe oder die Gastronomie.

Das Urteil des BAG betrifft im Zweifel alle Arbeitnehmer in Deutschland. Dies sind rund 45 Millionen Beschäftigte. Bisher arbeiten viele davon in einem sogenannten Vertrauensarbeitszeitmodell. 

Inhalt

Diskussion über das Urteil des BAG

Wie soll die Arbeitszeiterfassung aussehen?

Ab wann gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung als Chance für Unternehmen

Diskussion über das Urteil des BAG

Hauptargument für die Zeiterfassung ist der Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung. Ein Gegenargument ist die erhöhte Kontrolle von Arbeitnehmern. Arbeitgeber kritisieren den Beschluss unter anderen auch aufgrund des bürokratischen Mehraufwands, der hieraus entsteht.

Wie soll die Arbeitszeiterfassung aussehen?

Noch bestehen keine genauen Angaben dazu, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht zumindest vor, dass das System nachvollziehbar und fälschungssicher ist. 

Ab wann gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Offiziell gilt die Pflicht bereits, dennoch existiert bisher noch kein Gesetz, das verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen vorgibt. Damit besteht auch noch keine Klarheit über genaue Pflichten und Sanktionsmechanismen. Dennoch ist dies kein Grund für Unternehmen sich zurückzulehnen. Nach dem Urteil des BAG ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis die Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Wir empfehlen Unternehmen sich bereits jetzt nach geeigneten Systemen für die Zeiterfassung ihrer Mitarbeiter umsehen.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung als Chance für Unternehmen

Natürlich bedeutet das BAG-Urteil zunächst einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Zeiterfassungssysteme müssen evaluiert und eingeführt werden. Hierfür werden Zeit und Budget benötigt. 

Auf der anderen Seite bedeutet die Implementierung einer digitalen Zeiterfassung mittels intelligenter Tools aber auch Zeiteinsparungen auf operativer Ebene. Überstunden, Krankheits- und Urlaubstage werden automatisch sowie fehlerfrei ausgerechnet. 

Besonders entscheidend aus unserer Sicht ist zudem das Aufdecken von Ineffizienzen, die durch Zeiterfassungssysteme erst sichtbar werden. Zeiten auf einzelne Projekte und Kunden zu buchen, macht diese besser auswertbar und hebt Optimierungspotenzial für Dein Business. Du steuerst Dein Unternehmen weniger aus dem Bauch heraus, sondern hast durch die Neuanforderungen valide Zahle vorliegen. In solchen Erkenntnissen liegt erfahrungsgemäß mehr Potenzial als in jedem Steuertipp. 

Man kann sich nun also entweder über den bald anstehenden Mehraufwand ärgern oder aber den Mehrwert dessen, was ohnehin getan werden muss, erkennen und ausschöpfen.

Beim Aufsetzen einer digitalen Lösung zur Zeiterfassung beraten wir Euch gern. Selbstverständlich bilden wir dabei auch die eben genannten Controlling Aspekte ab und berücksichtigen entsprechende Schnittstellen, damit Dein Business langfristig profitiert.

Du hast Fragen zu diesem Thema oder benötigst Unterstützung? Vereinbare doch gleich jetzt ein unverbindliches Kennenlernen

nach oben

#pbtax #hashtax

Unsere Kernkompetenz färbt auf das gesamte Portfolio ab

Weiter

#pbaudit

Die Königsdisziplin der Kaufleute.

Weiter

#pbconsult

Unternehmensberater beraten Unternehmen wie Zitronenfalter Zitronen falten

Weiter

Die Partnerschaft für
NEXT LEVEL ACCOUNTING
in Bonn

pbpartners

PELZER BROEHL

Partnerschaft mbB

Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft

Steuerberatungs-Gesellschaft

PRINZ-ALBERT-STRASSE 13

53113 BONN

TEL: +49 228 763 789 0

MAIL@PBPARTNERS.DE
Logo DITAX AG Partner
pbp_logo

Kontaktinformationen

PBPARTNERS

Prinz-Albert-Straße 13

53113 Bonn

Telefon: +49 228 763 789 0

E-Mail: mail@pbpartners.de

Themen

NEXT LEVEL

ÜBER UNS

HONORAR

JOBS

NEWS

PODCAST

Leistungen

Steuerberatung

Wirtschaftsprüfung

Unternehmensberatung

Social Media

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Cookie Einstellungen