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Gibt es überhaupt noch Gutes auf der Welt?
Jetzt mal abgesehen von „gutem Essen“ (heutzutage Hobby aller Menschen zwischen 25-99)
gibt es die Künstlersozialkasse zum Beispiel.
Die Künstlersozialkasse ermöglicht selbständigen Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung wie er sonst nur für Arbeitnehmer vorgesehen ist. Quasi ein „unsichtbarer Arbeitgeberanteil“. Der Künstler berappt monatlich 250 EUR für später und Papa Staat packt 250 EUR dazu. Man finanziert also u.a. aus Steuergeldern eine Fürsorge für bestimmte, besonders schutzbedürftige Berufsgruppen. Kurzum: Förderung von Kultur. Finden wir gut!
Selbstredend finden sich auch hier einige z.T. obskure Auffassungen welcher Beruf denn nun das Prädikat „Kunst“ verdient. Strittig war beispielsweise lange Zeit die entsprechende Einordnung der Tätigkeit von Grabrednern…
Dessen ungeachtet ist der Grundgedanke der Künstlersozialkasse in unseren Augen ein gutes Beispiel für eine sinnvolle Verwendung von Steuergeldern (falls mal kein Beispiel zur Hand sein sollte).
Als Kanzlei betreuen wir viele selbständige Künstler und Mandanten in Medienberufen. Dabei kommen wir stetig mit Fragestellungen zum Thema Künstlersozialversicherung und Künstlersozialkasse in Berührung. Um diesbezüglich auf Zack zu sein – lassen wir uns in diesem Punkt von Frank Böhm aus Köln coachen. Ein Fachmann, den wir gerne empfehlen möchten!