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Rückmeldungen der Coronasoforthilfe
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
vermehrt werden wir gebeten beim Verwendungsnachweis für die Soforthilfe zu helfen bzw. um eine Meinung zur Vorgehensweise.
Im folgenden Link haben wir ein „How-To-Video“ erstellt, um beim Ausfüllen des Verwendungsnachweises zu unterstützen: https://youtu.be/C3PEdpO31Pk
Daneben bitten wir folgendes zu beachten:
Steuerlich empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Sofern der Gewinn in 2020 größer erwartet wird als in 2021 (Ausnahmefall), so macht es steuerlich Sinn die etwaig zurückzuzahlende Soforthilfe noch in diesem Jahr nachzuweisen und zurückzuzahlen. Bei bilanzierenden Unternehmen ist der Zahlungsabfluss in diesem Jahr aus steuerlicher Sicht nicht notwendig.
Betriebswirtschaftlich empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Da die Rückzahlung nicht verzinst werden muss, raten wir im Sinne der Liquiditätswahrung zur Abrechnung im kommenden Jahr. Schließlich ist kaum absehbar was geschieht in den kommenden Monaten.
Diese beiden Punkte gilt es gegeneinander abzuwägen.
Auf Grund der Vielzahl der gleichzeitig zu diesem Thema eintreffenden Fragen und der Tatsache, dass wir im Antragsprozess nicht involviert waren, bitten wir um Verständnis dafür, im Dezember nicht individuell auf die einzelnen Fragen eingehen zu können – wie wir dies eigentlich zu tun pflegen. Es ist aktuell zeitlich schlichtweg nicht möglich.
Sollte weiterer Support zu diesem Thema gewünscht sein, so bitten wir um eine kurze Nachricht an soforthilfe@pbpartners.de.
Wir helfen euch gerne ab KW 3/2021 auch individuell bei dieser Herausforderung.