Höhere Zuschüsse für September bis Dezember
Die Corona-Überbrückungshilfe geht in die zweite Runde und bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbständige. Ziel ist die Auswirkungen von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise abzumildern. Die Einstiegshürde ist gegenüber dem ersten Durchgang gesenkt und die Möglichkeit der Fixkostenerstattung zugleich erhöht worden.
Wie schon bei der Überbrückungshilfe 1.0 sind die Anträge über den Steuerberater in elektronischer Form an das BMWi zu stellen. Das Honorar des Steuerberaters für die Abwicklung des Zuschusses wird auch weiterhin im Rahmen der Fixkosten erstattet. In den kommenden Tagen werden wir proaktiv unsere Mandanten auf die Überbrückungshilfe 2.0 hin überprüfen und die Beantragung des Zuschusses in Abstimmung mit dem Unternehmer umsetzen, so die Voraussetzungen vorliegen.
Vollständig digitale Prozesse und Buchführungen erleichtern uns als Kanzlei auch bei der Überbrückungshilfe 2.0 die Umsetzung erheblich.
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