Jetzt unverbindliches Beratungs-gespräch vereinbaren

pbp_logo
  • HOME
  • NEXT LEVEL
        • NEXT LEVEL
        • Next Level Accounting – Video

          Next Level Accounting
        • Steuerberatung
        • Wirtschaftsprüfung
        • Unternehmensberatung
  • ÜBER UNS
        • TEAM
        • JOBS
        • HONORAR
        • AKTUELLES

          News und Infos aus der Kanzlei

        • Neueste Beiträge

          • 10 Fragen an Carina
          • 10 Fragen an Alex
          • Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
  • PODCAST
  • KONTAKT

  • +49 228 763 789 0
  • KONTAKT

Die Partnerschaft für
NEXT LEVEL ACCOUNTING
in Bonn

pbpartners

PELZER BROEHL

Partnerschaft mbB

Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft

Steuerberatungs-Gesellschaft

PRINZ-ALBERT-STRASSE 13

53113 BONN

TEL: +49 228 763 789 0

MAIL@PBPARTNERS.DE
Logo DITAX AG Partner

blog

06 Jul

Steuerliche Förderung energetischer Baumaßnahmen

Worum geht’s?

Der Staat fördert seit Januar 2020 energetische Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Haus mit einem Steuerbonus.

Dabei kann es sich auch um eine Zweit- oder Ferienwohnung handeln, denn eine permanente Selbstnutzung der Immobilie ist nicht erforderlich. Auch muss sich das Objekt keinesfalls in Deutschland befinden. Förderfähig sind genauso Immobilien, die sich in einem der 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein oder Norwegen befinden.

Bei Durchführung der Baumaßnahme muss das Gebäude älter als zehn Jahre sein.

Was zählt als energetische Baumaßnahme?

Als energetische Modernisierungsmaßnahmen zählen gemäß § 35c EStG:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Objekt können bis zu 20 % der Investitionssumme aber maximal 40.000€ gespart werden.

Die Obergrenze förderfähiger Investitionen liegt ergo bei 200.000€.

Der Steuervorteil wird über einen Zeitraum von 3. Jahren gestaffelt. Dabei sind im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und im 1. Folgejahr 7 % der Aufwendungen (maximal jedoch jeweils 14.000€) abzugsfähig. Im 2. Folgejahr hingegen können die restlichen 6 % der Aufwendungen (maximal jedoch 12.000€) geltend gemacht werden.

Wichtig: Bescheinigung erforderlich

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die Baumaßnahme durch ein anerkanntes Fachunternehmen unter Beachtung energetischer Mindestanforderungen durchgeführt werden. Zudem muss durch den handwerklichen Betrieb bescheinigt werden, dass energetisch modernisiert wurde.

Beachte: Der Steuerzahler muss das Objekt im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich selbst bewohnen. Modernisierungen an Mietobjekten sind daher nicht förderfähig, es sei denn, die Vermietung erfolgt unentgeltlich.

Auch im Falle einer Zweit- oder Ferienwohnung darf in Zeiten der Abwesenheit nicht untervermietet werden, um Einkünfte zu generieren.

Fragen zu diesem oder einem anderen Thema?

Jetzt beraten lassen!

Vereinbaren Sie gleich jetzt ein unverbindliches Kennenlernen

 

nach oben

#pbtax #hashtax

Unsere Kernkompetenz färbt auf das gesamte Portfolio ab

Weiter

#pbaudit

Die Königsdisziplin der Kaufleute.

Weiter

#pbconsult

Unternehmensberater beraten Unternehmen wie Zitronenfalter Zitronen falten

Weiter

Die Partnerschaft für
NEXT LEVEL ACCOUNTING
in Bonn

pbpartners

PELZER BROEHL

Partnerschaft mbB

Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft

Steuerberatungs-Gesellschaft

PRINZ-ALBERT-STRASSE 13

53113 BONN

TEL: +49 228 763 789 0

MAIL@PBPARTNERS.DE
Logo DITAX AG Partner
pbp_logo

Kontaktinformationen

PBPARTNERS

Prinz-Albert-Straße 13

53113 Bonn

Telefon: +49 228 763 789 0

E-Mail: mail@pbpartners.de

Themen

NEXT LEVEL

ÜBER UNS

HONORAR

JOBS

NEWS

PODCAST

Leistungen

Steuerberatung

Wirtschaftsprüfung

Unternehmensberatung

Social Media

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Cookie Einstellungen