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Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Geschädigte der Unwetterereignisse

Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen des Regentiefs hat die Finanzverwaltung NRW den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt.

Die Beseitigung der Schäden, die durch das Hochwasser entstanden sind, wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten soll daher rasch und ohne bürokratische Hürden durch steuerliche Hilfsmaßnahmen unter die Arme gegriffen werden.

Hierzu gehören über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen wie Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau oder die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie die Beseitigung von Schäden am eigengenutzten Wohneigentum. Darüber hinaus soll den Betroffenen mit Stundungen von Steuern und reduzierten Vorauszahlungen entgegengekommen werden.

Wir sammeln alle Informationen und Möglichkeiten zu finanziellen Unterstützungen für unsere betroffenen Mandanten und informieren Euch dann zentral.

Bis dahin, haltet durch.

Ps.: Für alle, die es zwar nicht getroffen hat, aber gern helfen möchten: Es gibt großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.

Du willst mehr zu diesem Thema erfahren oder benötigst Unterstützung?

Vereinbare jetzt gleich ein unverbindliches Kennenlernen.

Tel: 0228 763 789 - 10