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19 Nov

Was muss eine Gesellschaft beim Bundesanzeiger offenlegen?

Du bist Gesellschafter/Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft und fragst Dich, warum Deine Zahlen öffentlich im Bundesanzeiger einsehbar sind?

Weshalb das so ist und wie Du das gegebenenfalls vermeiden bzw. Deine Zahlen in einem gewissen Rahmen verschleiern kannst, erfährst Du in diesem Blogartikel.

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Viele unserer Mandanten verstehen häufig nicht, wieso sie als Geschäftsführer ihre Zahlen im Internet veröffentlichen müssen. Uns fällt auch auf, dass teilweise zu viele Informationen veröffentlicht werden. Dabei kannst Du auf vollkommen legalem Wege je nach Größe Deiner Gesellschaft abwägen, was Du öffentlich machst.

Wieso muss man als Kapitalgesellschaft seine Zahlen im Bundesanzeiger offenlegen?

Hintergrund ist folgender: Wenn ihr als Kapitalgesellschaft gegenüber Euren Geschäftspartnern schon das Privileg habt, nicht in vollständiger Weise, sondern nur in Höhe Eures Stammkapitals haftbar gemacht zu werden, sollen Eure Geschäftspartner wenigstens die Möglichkeit haben zu prüfen, auf wen sie sich geschäftlich einlassen.

Wo ist das geregelt und wo tauchen Deine Zahlen auf?

Die Pflicht zur Offenlegung ist in § 325 HGB geregelt. Einsehbar sind die Informationen für jeden im Unternehmensregister.

Was muss im Bundesanzeiger offengelegt werden?

Je nach Größe Deiner Kapitalgesellschaft kannst Du entscheiden, wie viel Deiner Informationen Du öffentlich zugänglich machst. Gerade bei kleineren Gesellschaften kann diesbezüglich zugunsten der Privatsphäre und des Datenschutzes der Gesellschaft abgewogen werden.

Die Größe Deiner Kapitalgesellschaft richtet sich z.B nach Umsatz, Bilanzsumme, Mitarbeitern oder Art der Betätigung. Eine Kleinstkapitalgesellschaft mit weniger als 700.000€ Umsatzerlös und weniger als 350.000€ Bilanzsumme muss ihre Zahlen beispielsweise gar nicht veröffentlichen, sondern nur im Unternehmensregister hinterlegen. Eure Informationen sind für Interessierte dann lediglich kostenpflichtig einsehbar.

Sollte Eure Gesellschaft mehr Umsatz machen bzw. eine höhere Bilanzsumme aufweisen, zählt ihr bereits zur Kategorie der kleinen Kapitalgesellschaften. Veröffentlicht werden muss dann die Bilanz sowie ein Teil des Anhangs.

Hier gibt es durchaus Wege und Möglichkeiten, sich der breiten Öffentlichkeit lediglich sehr exklusiv zu zeigen und beispielsweise im Rahmen der Aufstellung den Jahresüberschuss durch den Bilanzgewinn zu ersetzen.

Kundige Bilanzleser werden einen solchen Trick wahrscheinlich bemerken. Die Konkurrenz eher nicht.

Du hättest gern mehr Informationen und/oder Hilfestellung zu diesem Thema? Wir beraten Dich gern.

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