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Grundsteuer: Make or Buy?
Neulich – 6:45 Uhr morgens am Briefkasten: Grauer recycelter Briefumschlag, Post vom Finanzamt, Puls auf 180 – Grundsteuererklärung 2022, totale Verzweiflung.
Inhalt
Allgemeines zur Grundsteuer
Die Grundstücksbewertung für Zwecke der Grundsteuer bedarf einer Reformierung.
Das hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 festgestellt. Sämtlicher Grundbesitz ist daher neu zu bewerten. Dies betrifft ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland. Eigentümer von Grundstücken müssen daher Steuererklärungen nach den neuen Bewertungsregelungen zur Feststellung des Grundbesitzwertes abgeben. Dieser Grundsteuerwert bildet dann ab 2025 die neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Bewertungsmodelle können je nach Bundesland und Grundstücksausprägung variieren.
Viele Unternehmen (aber auch Privatpersonen) stellt die fristgerechte Umsetzung der Neubewertung vor eine besondere Herausforderung. Natürlich will jeder die hieraus resultierende Deklarationspflicht für die Grundsteuer so kosten- und zeitsparend wie möglich umsetzen. Diese muss bis zum 31.10.2022 zur Prüfung bei den Finanzämtern eingereicht werden. Die neue Grundsteuer wird dann zum 01.01.2025 erlassen.
Funfact am Rande: 4 Monate Zeit für die Erklärungserstellung und 28 Monate Zeit für die Finanzverwaltung fühlt sich – sagen wir a-synchron an ….
Aber auch wir als Steuerberater setzen uns bereits jetzt schon mit der Frage auseinander, wie wir die auf uns zukommende Flut an Steuererklärungen bestmöglich abbilden können.
36 Millionen Steuererklärungen verteilt auf 55.000 Kanzleien deutschlandweit ergeben ca. 650 Steuererklärungen pro Kanzlei und das zusätzlich zum Tagesgeschäft.
Daher haben wir verschiedene „Pakete“ vordefiniert, um Euch bei diesem Thema bestmöglich unter die Arme greifen zu können. Hilfe zur Selbsthilfe quasi.
Die Do-it-yourself Variante
Make or buy? Diese Frage stellt man sich als Unternehmer ständig. Wir finden es fair zu betonen, dass bei 2/3eln aller Fälle bei der Neubewertung lediglich bestehende Werte in ein digitales Formular eingetragen werden müssen. Abgefragt wird hier primär die Grundstücksfläche, bei bebauten Flächen ist auch die Quadratmeterzahl anzugeben. Diese lässt sich ganz einfach aus dem Architektenplan entnehmen.
Hier besteht kein Risiko und das Ganze kostet Dich summa summarum vielleicht zwei Stunden. Solltest Du Dich für diese Variante entscheiden, sprechen wir Dir gern eine Toolempfehlung aus. Komm hier gern einfach auf uns zu.
Die Do-it-yourself Variante ist auch eine stille Hoffnung auf einen ausbleibenden Ansturm und wir versichern Euch, es ist wirklich selber machbar.
Die Do-it-yourself Variante Plus
Natürlich lassen wir Euch nicht einfach so hängen.
Solltet ihr Euch dazu entscheiden, Eure Werte selbst einzutragen, bietet die Plusvariante Euch noch die Möglichkeit, in einem kurzen Zeitslot offene Fragen an uns zu stellen.
Zu beachten ist, dass diese beiden Varianten aus unserer Sicht lediglich bei klassischen Ein- bzw. Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen empfehlenswert sind. Sollte es sich bei Euch um eine andere Grundstücksart handeln, holt Euch lieber einen Profi dazu. Der hat das entsprechende Know-how und weiß, wie sich Fehler vermeiden lassen.
Das rundum Sorglos Paket
Dies ist z. B. bei Sachwertverfahren der Fall. Hier sind komplexere Werte (wie Baupreisindizes, Bruttogeschoss, Grundflächen etc.) anzugeben, was mit Unterstützung durch Fachleute geschehen sollte und insbesondere bei gemischten Nutzungen relevant wird. Was unsere bestehenden Mandanten betrifft, können wir hier natürlich auf bereits existierende Daten zurückgreifen und das gesamte Thema Grundsteuer für Euch abwickeln.
Zusammenfassend also nochmal folgende Punkte, die uns wichtig sind:
- Die Grundsteuererklärung muss bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt eingereicht werden
- Die neue Grundsteuer wird auf Basis der neuen Bewertungsgrundlage bis zum 01.01.2025 erlassen
- Sofern es sich bei Eurem Grundbesitz um Ein- bzw. Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen handelt, empfehlen wir Euch die Bewertung einfach selbst vorzunehmen
- Sofern ihr Eure Bewertung selbst vornehmt, bieten wir Euch die Möglichkeit, offene Fragen mit uns zu klären
- Alles, was nicht in die Kategorie Ein- bzw. Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen fällt, sollte durch einen Profi abgewickelt werden (Hier liegen uns im besten Fall die meisten Werte bereits durch ein Mandat bei uns vor)
- Keine Panik, wir werden in diesen Belangen nochmal auf all unsere Mandanten zugehen und Euch rechtzeitig informieren
Zu diesem Thema haben wir auch einen Podcast aufgenommen. Hör doch mal rein.