Zum Inhalt springen

#TAXBLOG

Tax-Blog

← Alle Blogbeiträge
#ALLGEMEIN

Verlängerung des Förderzeitraums für Baukindergeld

Der bisher bis zum 31.12.2020 befristete Antragszeitraum für Baukindergeld wurde um drei Monate, also bis zum 31.03.2021 verlängert. Gründe hierfür sind Corona bedingte Verzögerungen bei der Abwicklung von Kaufverträgen und Baugenehmigungen.

Was ist Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die Familien oder Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind unter 18 Wohneigentum ermöglichen soll. Baukindergeld ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann Baukindergeld beantragen und wieviel kann erhalten werden?

Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 75.000€ + 15.000€ pro Kind unter 18 nicht übersteigt, sind antragsberechtigt.

Wieviel Baukindergeld erhalten werden kann, hängt von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt ab. Pro Kind kann der Bau oder Kauf einer Immobilie mit bis zu 12.000€ bezuschusst werden. Die Größe der Immobilie spielt dabei keinerlei Rolle. Das Geld wird über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren mit 1.200€ pro Jahr ausbezahlt. Eine Familie mit 2 Kindern erhält ergo eine Förderung von insgesamt 24.000€, bei drei Kindern kann mit einem Zuschuss von 36.000€ gerechnet werden.

Wo und bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Baukindergeld kann online bis zum 31.12.2023 aber bis spätestens 6 Monate nach Einzug hier gestellt werden. Wichtig dabei ist nur, dass die Baugenehmigung bzw. der Kaufvertrag zwischen  dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erteilt bzw. geschlossen wurde.

Du willst mehr zu diesem Thema erfahren oder benötigst Unterstützung?

Vereinbare jetzt gleich ein unverbindliches Kennenlernen.

Tel: 0228 763 789 - 10